Das Steuerrecht sieht für Unternehmer im Baugewerbe zahlreiche Sonderregelungen vor.

Es müssen u.a. folgende Themen beachtet werden:

VORSICHT - Neuregelungen seit 2014 !!

~ Bauabzugsteuer gem. § 48b EStG
~ Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG
~ Bau-Lohn


Gerne unterstütze ich Sie bei einer praktischen Umsetzung und erörtere Ihnen Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Download meines Flyers.

Hier gibt's interessante Informationen:

~ FAQs der Finanzämter in Bayern

~ Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen