Das Steuerrecht sieht für Unternehmer im Baugewerbe zahlreiche Sonderregelungen vor.
Es müssen u.a. folgende Themen beachtet werden:
VORSICHT - Neuregelungen seit 2014 !!
~ Bauabzugsteuer gem. § 48b EStG
~ Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG
~ Bau-Lohn
Gerne unterstütze ich Sie bei einer praktischen Umsetzung und erörtere Ihnen Ihre individuelle Situation in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Hier gibt's interessante Informationen:
~ FAQs der Finanzämter in Bayern
~ Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen