Noch nicht steuerlich beraten ?


Fragen Sie sich "wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?" oder "bekomme ich eine Steuererstattung?" ? - Ich helfe Ihnen gerne weiter und erkläre Ihnen alles was Sie interessiert.

Müssen Sie noch Ihre Steuererklärung 2022 abgeben ? 

Sie haben Ihre Steuererklärung für 2021 noch nicht eingereicht? Leider sind die regulären Fristen nun abgelaufen. Daher drohen nunmehr Verspätungszuschläge. Diese müssen aber nicht zwingend endgültig sein. Gerne helfe ich Ihnen bei der schnellen Fertigstellung Ihrer Unterlagen und erläutere Ihnen die Risiken der Fristversäumnis.

Die gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen wurden im Rahmen der Corona Regelungen verlängert. Daher können Einkommensteuer-Erklärungen 2022 ohne Verspätungsverschulden bis Juli 2024 noch eingereicht werden. 

Haben Sie noch nie eine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben? Möglicherweise lohnt es sich dies noch rückwirkend für die letzten vier Jahre zu machen. Gerne rechne ich Ihnen Ihre voraussichtliche Erstattung aus!

Vorsicht: Soll eine Arbeitnehmer-Sparzulage (für vermögenswirksame Leistungen) beantragt werden - hier gelten abweichende Fristen!

 

Interessantes für die Einkommensteuer-Erklärung:

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ... das für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit genutzt wird, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; nicht relevant ist ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet.
Neuerdings gibt es auch Pauschalen, die günstiger sein können. Bei Vergleichsberechnungen helfe ich Ihnen gerne.

Der Abzug für Arbeitsecken oder anteilige Nutzung von Arbeitszimmer konnte leider nicht durchgesetzt werden. Allerdings wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass bei Ehegatten jeder Person ein eigener Zuschuß zusteht!

Auf Antrag können die Arbeitskosten von Handwerkerleistungen/ Haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20% zu einer Steuerermäßigung führen. Auch Förderungen von energetischen Maßnahmen können für Sie interessant sein.

Bitte beachten Sie, daß in diesem Bereich der Rechnungsbetrag immer unbar gezahlt werden muss, sonst kann das Finanzamt einen Abzug nicht zulassen.

Seit dem 1. 1.2009 ist bei der Besteuerung von Kapitalvermögen nichts mehr so, wie es bisher war. Grund ist die Abgeltungsteuer, mit der sich der Finanzminister künftig von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen pauschal ein Viertel in die Tasche steckt.
Dagegen können sich Sparer, die bisher ihre Zinsen aus Anleihen oder Sparguthaben mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 25% versteuern mussten, über einen Steuervorteil freuen. Ist Ihr individueller Steuersatz allerdings geringer als 25%, lohnt sich die Angabe der Kapitaleinkünfte in Ihrer Einkommensteuererklärung!

Gerne kontrolliere ich Ihre Unterlagen und bespreche individuell mit Ihnen ob korrigierte Sparerpauschbeträge bei den Banken gemeldet werden müssen - fragen Sie einfach kurz nach! Die Beträge wurden erhöht, so dass Sie prüfen sollten, ob Anpassungen für Sie sinnvoll sind.

Bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt? Dann überprüfe ich im Rahmen der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung die Versteuerung des geldwerten Vorteils und nehme eventuell notwendige Korrekturen vor. Auch interessant können steuerliche Vorteile sein, wenn Sie regelmäßig mit dem E-Bike zur Arbeit fahren.

"Teilweise privat veranlasst" – mit dieser Begründung können Finanzämter künftig nur noch in Ausnahmefällen Reisekosten streichen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Fiskus Aufwendungen, für die es sowohl private wie auch berufliche Gründe gibt, aufteilen und teilweise steuerlich anerkennen muss.
Bei Fortbildungsreisen zum Beispiel geht es dabei nach den Zeitanteilen. Haben Sie zwei Tage lang ein Seminar in Wien besucht und anschließend einen Tag lang die schönen Seiten der Stadt erkundet, können Sie zwei Drittel der Reisekosten geltend machen.

Haben Sie ausländische Einkünfte? Eine Rente aus den Niederlanden, aus Italien? Arbeitslohn aus Belgien? Vermietung im (außer)europäischen Ausland? - Dann müssen Sie Besonderheiten in der internationalen Besteuerung beachten und haben möglicherweise zusätzliche Pflichte in Deutschland.